Stand: 01. Jul 08 |
Fiktiver Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält nach §
8 (1) BauGB rechtsverbindliche Festsetzungen für die
städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für
weitere, zum Vollzug des BauGB erforderliche Maßnahmen. Als Rechtsnorm muss der Bebauungsplan inhaltlich so eindeutig bestimmt sein, dass der Betroffene vorhersehen kann, welche konkreten Anforderungen er zu beachten hat. Die Festsetzungen müssen deshalb aus sich heraus klar sein. Bürger und Behörde müssen dem Bebauungsplan entnehmen können, ob und ggf. wo und wie gebaut werden darf. Unklare und widersprüchliche Formulierungen sind deshalb genauso fehlerhaft, wie die ungenaue räumliche Abgrenzung der Geltung einer Festsetzung. |
vgl. auch "Der Bebauungsplan -
vom Entwurf zum Rechtsplan nach BauGB"
in: Bernd Streich: „Stadtplanung
in der Wissensgesellschaft", Kap. Visualisierungen & Simulationen
vgl. auch Hilfen zur Erstellung eines Bebauungsplanes
vgl. auch
Der
Bebauungsplan - Ein Buch mit sieben Siegeln?
(Broschüre der
Stadt Esslingen am Neckar)
vgl. auch sehr ausführliche
"Arbeitshilfe Bebauungsplanung",
(PDF-Datei, 8,8 MB)
(Land Brandenburg)
Beispiele für Bebauungspläne (B-Pläne), Begründungen und textliche Festsetzungen finden sich auch im Internet. Einige Städte stellen Ihre B-Pläne im Rahmen der Bürgerbeteiligung schon ins Netz, so z.B.: