Stand: 25. Juni 2008 |
Interessante
Denkansätze
Perspektiven für die Zukunft der Raumplanung ?
Hier möchte ich einige Denkansätze / Ideen vorstellen, von denen ich finde, dass man sie im Rahmen der Raumplanung weiterverfolgen sollte. |
Inhalt:
Konkurssichere Rücklage zur Wiedernutzung von Einzelhandelsflächen
Auf dem Nationalen Städtebaukongress 1999 forderte GANSER "Waffengleichheit" zwischen den großen und kleinen Einzelhandelsformen und schlug vor, bei Großeinrichtungen wie den neuen Malls (ähnlich den Regelungen im Bundesberggesetz) vom Investor schon bei der Baugenehmigung eine konkurssichere und bankenhinterlegte Rücklage, verbunden mit einer Beseitigungspflicht, zu verlangen. "Denn heute räumen wir Industrieanlagen mit öffentlichen Mitteln auf, morgen wahrscheinlich Einkaufs-Maschinen" (GANSER, 1999).
Stadtverträglichkeitsprüfung für Fördermittel
Eine Vielzahl von Förderprogrammen sind "stadtwirksam", werden jedoch nicht nach Kriterien der Stadtplanung bzw. Raumplanung vergeben. Durch die Einführung einer "Stadtverträglichkeitsprüfung" könnten, ähnlich wie bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, die Auswirkungen der jeweiligen Investition auf die Stadt geprüft werden. GANSER (1999) verdeutlicht dies an den Mitteln zur Städtebauförderung: "Der Bundeshaushalt 2000 weist ca. 25 Milliarden "stadtwirksame" Investitionen aus. Die Städtebauförderung macht davon gerade mal drei Prozent aus." GANSER vermutet: "Die wirksamste Städtebauförderung wäre vielleicht, alle anderen Förderprogramme auf Null zu setzen, unter dem Strich wäre dadurch die stadtzerstörende Wirkung wahrscheinlich geringer." Diese Form der Stadtentwicklung ohne Fördermittel wäre sicherlich perspektivisch nicht die Lösung der Probleme der Stadt und der Regionen. Ein Nachdenken darüber, wie die beschriebenen "stadtwirksamen" Mittel kontrollierter und insbesondere hinsichtlich der Erhaltung von Stadt zielgerichteter eingesetzt werden könnten, ist aber angesichts der bekannt leeren Kassen notwendiger denn je.
Honorierung ökologischer Leistungen
Die Erhaltung der Ausgleichsfunktionen des ländlichen Raums (funktionierendes regionales Umfeld der Städte) setzt die Honorierung ökologischer Leistungen von Landwirten, Grundstückseigentümern und Gemeinden voraus. Der Verzicht auf ökonomische Entwicklung zugunsten der ökologischen Entwicklung darf nicht zur sozialen Benachteiligung führen. Die Honorierung ökologischer Leistungen sollte jedoch nicht nur auf die Land- und Forstwirtschaft begrenzt bleiben, sondern in Form eines Finanzausgleichs auch auf die Gemeinden ausgedehnt werden. "Ähnlich wie bisher die Bevölkerungszahl die Höhe der Finanzzuweisung (mit-)bestimmt, könnte sich ein ökologischer Finanzausgleich an veredelten Dichtekriterien orientieren" (SRU, 1996, Kap. 3). Entscheiden sich beispielsweise Gemeinden, aufgrund eines Konzeptes zur dauerhaft-umweltgerechten Landnutzung, zum Verzicht auf Gewerbe- und Industrieansiedlungen, sollten die hierdurch entstehenden Opportunitätsverluste durch eine Anpassung der Schlüsselzuweisungen ausgeglichen werden. Hierzu wären ökologischen Leistungen bzw. grenzüberschreitenden Belastungen eine bestimmte Anzahl von Positiv- bzw. Negativpunkten zuzuweisen.
Verhältnis von Einwohnern und Arbeitsplätzen als Kriterium für Finanztransfer
"Ein ausgewogenes Verhältnis von ca. 2,5 bis 3 : 1 würde belohnt, die Abweichung bestraft. Manche Städte (im Westen Bonn z.B.) brauchen keine Arbeitsplätze mehr. Sie haben schon (im Fall von Bonn: 90.000) Einpendler. Und kleine ländliche Gemeinden setzen heute oft auf eine Entwicklung als Schlafburg, weil ihnen das Schaffen von Arbeitsplätzen als zu teuer erscheint. (PLATZECK, 2003,9)"
Literatur:
Ganser, Karl: "Gesellschaftliche Trends und Städtebau - Welche Einflussmöglichkeiten hat die Öffentlichkeit?", im Internet: http://www. staedtebaukongress99.de/ganser.html, 1999
Platzeck, Matthias: "Nachhaltige Raumentwicklung - mehr als eine Worthülse?", in: Ritter, Ernst-Hasso und Zimmermann, Horst (Hrsg.): "Nachhaltige Raumentwicklung - mehr als eine Worthülse?", ARL Forschungs- und Sitzungsberichte 219, Hannover 2003, S. 6-10
SRU (Sachverständigenrat für Umweltfragen): "Konzepte einer dauerhaft umweltgerechten Nutzung ländlicher Räume", Sondergutachten Landnutzung Februar 1996, Stuttgart: Metzler-Poeschel, 1996. (Bundestags-Drucksache 13/4109)
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