Stand: 25. Juni 2008 |
Die Agenda 21, die mit ihren 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung anspricht, ist das in Rio von mehr als 170 Staaten verabschiedete Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert. Mit diesem Aktionsprogramm werden detaillierte Handlungsaufträge gegeben, um:
Wesentlicher Ansatz ist dabei die Integration von Umweltaspekten in alle anderen Politikbereiche. Das Aktionsprogramm gilt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer. Es enthält wichtige Festlegungen, u. a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zu Handel und Umwelt, zur Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zu finanzieller und technologischer Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer. Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer bi- und multilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit an der Agenda 21. Prof. Dr. Klaus Töpfer |
Kapitel 4: Veränderung der Konsumgewohnheiten
- Da die Frage einer Veränderung der Konsumgewohnheiten überaus vielschichtig ist, wird sie in mehreren Teilen der Agenda 21 angesprochen, insbesondere im Zusammenhang mit der Energie-, Verkehrs- und Abfallpolitik ...
Kapitel 6: Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit
- Zahl der Verkehrsunfälle als Indiz für versteckte soziale Störungen
- Überall auf der Erde sind vielerorts die Umwelt in ihrer Gesamtheit (Luft, Wasser und Boden), die Arbeitsplätze und sogar die einzelnen Wohnungen so stark mit Schadstoffen belastet, daß die Gesundheit von Milliarden Menschen beeinträchtigt wird. Schuld daran sind unter anderem frühere und heutige Entwicklungen ... im Verkehrswesen
- Entwicklung geeigneter, sicherer Massenverkehrsmittel
Kapitel 7: Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
- Förderung umweltverträglicher Verkehrssysteme in Städten und Gemeinden
- ... sollen alle Länder mit Blick auf eine geordnete Planung und Nutzung ihrer Bodenressourcen die Aufstellung nationaler Flächennutzungspläne in Betracht ziehen und zu diesem Zweck ... die Grundlagen für eine verbesserte Flächenwirtschaftspraxis und ihre praktische Umsetzung schaffen, welche sich in umfassender Weise mit eventuell konkurrierenden Nutzungsansprüchen der Landwirtschaft, der Industrie, des Verkehrswesens, der Stadtentwicklung, Grünflächen, Schutzgebieten und anderen wichtigen Erfordernissen befaßt
- In den Entwicklungsländern bringen die rasche Motorisierung und die zu geringe Investitionstätigkeit im Bereich der städtischen Verkehrsplanung und -abwicklung und der dazugehörigen Infrastruktur immer mehr Probleme in Form von Unfällen und Verletzungen, Gesundheitsschäden, Lärmbelästigungen, chaotischen Verkehrsverhältnissen und Produktivitätseinbußen mit sich, wie sie in ähnlicher Weise in vielen Industrieländern zu beobachten sind. Alle diese Probleme bringen gravierende Belastungen für die Stadtbewohner mit sich, insbesondere für diejenigen, die nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen.
- Die Förderung leistungsfähiger und umweltschonender Nahverkehrssysteme in allen Ländern soll durch ein umfassendes Gesamtkonzept für die städtische Verkehrsplanung und -abwicklung erfolgen. Zu diesem Zweck sollen alle Länder
- die Flächennutzungs- und Verkehrsplanung verzahnen, um Entwicklungsstrukturen zu fördern, die zu einem Rückgang der Verkehrsnachfrage führen;
- nach Möglichkeit städtische Verkehrskonzepte beschließen, die öffentliche Verkehrsmittel mit hoher Besetzungsdichte begünstigen;
- nach Möglichkeit nicht motorisierte Beförderungsarten unterstützen, indem sie für sichere Rad- und Gehwege in Innenstadt- und Vorstadtbezirken sorgen;
- einer wohldurchdachten Verkehrsplanung, einer reibungslosen Abwicklung des öffentlichen Verkehrs und einer konsequenten Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur besondere Beachtung schenken;
- den Informationsaustausch zwischen Ländern und Vertretern von Klein- und Mittelstädten und Großstädten verstärken;
- die derzeitigen Verbrauchs- und Produktionsmuster überdenken, um den Verbrauch von Energie und einheimischen Ressourcen zu reduzieren.
- Zur Erhöhung der Fachkompetenz der Beschäftigten und der Institutionen des Energieversorgungs- und Verkehrssektors sollen alle Länder nach Möglichkeit folgende Maßnahmen einleiten ... die Schärfung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die Umweltfolgen des Verkehrs- und Reiseverhaltens im Rahmen von Medienkampagnen sowie durch Unterstützung von nichtstaatlichen und kommunalen Initiativen, die nicht motorisierte Arten der Fortbewegung, Fahrgemeinschaften und Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit fördern
- Die Katastrophenvorbeugung soll fester Bestandteil der Siedlungspolitik aller Länder sein. Dazu sind folgende Maßnahmen vorzusehen ... die Durchführung von umfassenden Gefahren-Forschungsprojekten zur Untersuchung des Risikopotentials und des Gefährdungsgrads menschlicher Siedlungsbereiche und der Siedlungsinfrastruktur einschließlich Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur, Kommunikations- und Verkehrsnetzen, da es vorkommen kann, daß eine bestimmte Risikominderungsmaßnahme die Anfälligkeit in einem anderen Bereich erhöht
Kapitel 9: Schutz der Erdatmosphäre
B. Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
2. Verkehrsbereich
Handlungsgrundlage
9.13 Dem Verkehrssektor kommt eine wichtige und positive Rolle im Rahmen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zu, wobei davon auszugehen ist, daß der Verkehrsbedarf weiter zunehmen wird. Da der Verkehr jedoch auch Ursache erheblicher Schadstoffemissionen in die Atmosphäre ist, besteht die Notwendigkeit, bereits vorhandene Verkehrssysteme zu überprüfen sowie Planung und Betrieb künftiger Verkehrs- und Transportsysteme zu optimieren.
Ziele
9.14 Hauptziel dieses Programmbereichs ist die Ausarbeitung und Förderung kosteneffiziente verkehrspolitischer Konzepte oder gegebenenfalls Programme zur Begrenzung, Reduzierung oder aber Kontrolle von Schadstoffemissionen in die Atmosphäre und von anderen schädlichen Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt, wobei Entwicklungsprioritäten sowie die spezifischen lokalen und nationalen Gegebenheiten sowie Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen sind.
Maßnahmen
9.15 Im Zusammenwirken mit den einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen und gegebenenfalls auch zwischen- und nichtstaatlichen Organisationen sowie der privaten Wirtschaft sollen die Regierungen auf der entsprechenden Ebene
- kostengünstige, leistungsfähigere, weniger umweltbelastende und mehr Sicherheit bietende Verkehrssysteme, speziell aufeinander abgestimmte ländliche und städtische Massenverkehrsmittel sowie umweltverträgliche Straßennetze entwickeln oder gegebenenfalls fördern, wobei insbesondere in den Entwicklungsländern die Erfordernisse hinsichtlich nachhaltiger sozial-, wirtschafts- und entwicklungspolitischer Prioritäten zu berücksichtigen sind;
- auf internationaler, regionaler, subregionaler und nationaler Ebene insbesondere in den Entwicklungsländern die Verfügbarkeit und den Transfer sicherer und rationeller sowie auch ressourcenschonender und weniger umweltbelastender Verkehrstechnologien erleichtern, wozu auch die Durchführung entsprechender Ausbildungsprogramme gehört;
- gegebenenfalls ihre Bemühungen um die Erfassung, die Auswertung und den Austausch einschlägiger Informationen über die Beziehung zwischen Umwelt und Verkehr unter besonderer Berücksichtigung der systematischen Beobachtung der Emissionsentwicklung und der Erstellung einer Verkehrsdatenbank verstärken;
- im Einklang mit den nationalen Prioritäten hinsichtlich der sozioökonomischen Entwicklung und des Umweltschutzes kosteneffiziente Maßnahmen oder Programme einschließlich administrativer, sozialer und wirtschaftspolitischer Maßnahmen evaluieren und gegebenenfalls fördern, um auf die Verwendung von Verkehrssystemen hinzuwirken, mit denen Umweltbelastungen so gering wie möglich gehalten werden können;
- gegebenenfalls Mechanismen zur Integration von Verkehrsplanungskonzepten und kommunalen und regionalen Raumordnungskonzepten schaffen oder ausbauen, um die durch den Verkehr verursachten Umweltbelastungen zu verringern;
- im Rahmen der Vereinten Nationen und ihrer Regionalkommissionen die Möglichkeit der Durchführung regionaler Konferenzen zum Thema Verkehr und Umwelt prüfen.
Kapitel 17: Schutz der Ozeane, aller Arten von Meeren einschließlich umschlossener und halbumschlossener Meere und Küstengebiete sowie Schutz, rationelle Nutzung und Entwicklung ihrer lebenden Ressourcen
- Was andere Verschmutzungsursachen betrifft, gehören zu den von den Staaten vorrangig zu prüfenden Maßnahmen: ... die Verabschiedung neuer Initiativen auf nationaler, subregionaler und regionaler Ebene zur Kontrolle des Eintrags von aus diffusen Quellen stammenden Schadstoffen, die umfassende Änderungen im Bereich ... und des Verkehrswesens erfordern.
Kapitel 35: Die Wissenschaft im Dienst einer nachhaltigen Entwicklung
- Die Wissenschaft muß sich permanent mit Möglichkeiten einer schonenderen Ressourcennutzung befassen und zu deren Förderung beitragen, wozu auch die sparsamere Nutzung von Energie in der Industrie, der Landwirtschaft und in der Verkehrswirtschaft gehört.
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