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(Rechtshinweis)

Stand: 25. Juni 2008

 

  Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit   Veränderung der Konsumgewohnheiten  
Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung Verkehr
in der
  Schutz der Erdatmosphäre
  Die Wissenschaft im Dienst einer nachhaltigen Entwicklung  
Schutz der Ozeane, aller Arten von Meeren einschließlich umschlossener und halbumschlossener Meere und Küstengebiete sowie Schutz, rationelle Nutzung und Entwicklung ihrer lebenden Ressourcen
 

 


Die Agenda 21, die mit ihren 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung anspricht, ist das in Rio von mehr als 170 Staaten verabschiedete Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert.

Mit diesem Aktionsprogramm werden detaillierte Handlungsaufträge gegeben, um:

  • einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken,
  • eine schrittweise Verbesserung zu erreichen und
  • eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen.

Wesentlicher Ansatz ist dabei die Integration von Umweltaspekten in alle anderen Politikbereiche. Das Aktionsprogramm gilt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer. Es enthält wichtige Festlegungen, u. a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zu Handel und Umwelt, zur Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zu finanzieller und technologischer Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer. Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer bi- und multilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit an der Agenda 21.

Prof. Dr. Klaus Töpfer

 

Kapitel 4: Veränderung der Konsumgewohnheiten

 

Kapitel 6: Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit

 

Kapitel 7: Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung

  1. die Flächennutzungs- und Verkehrsplanung verzahnen, um Entwicklungsstrukturen zu fördern, die zu einem Rückgang der Verkehrsnachfrage führen;

  2. nach Möglichkeit städtische Verkehrskonzepte beschließen, die öffentliche Verkehrsmittel mit hoher Besetzungsdichte begünstigen;

  3. nach Möglichkeit nicht motorisierte Beförderungsarten unterstützen, indem sie für sichere Rad- und Gehwege in Innenstadt- und Vorstadtbezirken sorgen;

  4. einer wohldurchdachten Verkehrsplanung, einer reibungslosen Abwicklung des öffentlichen Verkehrs und einer konsequenten Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur besondere Beachtung schenken;

  5. den Informationsaustausch zwischen Ländern und Vertretern von Klein- und Mittelstädten und Großstädten verstärken;

  6. die derzeitigen Verbrauchs- und Produktionsmuster überdenken, um den Verbrauch von Energie und einheimischen Ressourcen zu reduzieren.

 

Kapitel 9: Schutz der Erdatmosphäre

B. Förderung einer nachhaltigen Entwicklung

2. Verkehrsbereich

Handlungsgrundlage

9.13 Dem Verkehrssektor kommt eine wichtige und positive Rolle im Rahmen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zu, wobei davon auszugehen ist, daß der Verkehrsbedarf weiter zunehmen wird. Da der Verkehr jedoch auch Ursache erheblicher Schadstoffemissionen in die Atmosphäre ist, besteht die Notwendigkeit, bereits vorhandene Verkehrssysteme zu überprüfen sowie Planung und Betrieb künftiger Verkehrs- und Transportsysteme zu optimieren.

Ziele

9.14 Hauptziel dieses Programmbereichs ist die Ausarbeitung und Förderung kosteneffiziente verkehrspolitischer Konzepte oder gegebenenfalls Programme zur Begrenzung, Reduzierung oder aber Kontrolle von Schadstoffemissionen in die Atmosphäre und von anderen schädlichen Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt, wobei Entwicklungsprioritäten sowie die spezifischen lokalen und nationalen Gegebenheiten sowie Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen sind.

Maßnahmen

9.15 Im Zusammenwirken mit den einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen und gegebenenfalls auch zwischen- und nichtstaatlichen Organisationen sowie der privaten Wirtschaft sollen die Regierungen auf der entsprechenden Ebene

  1. kostengünstige, leistungsfähigere, weniger umweltbelastende und mehr Sicherheit bietende Verkehrssysteme, speziell aufeinander abgestimmte ländliche und städtische Massenverkehrsmittel sowie umweltverträgliche Straßennetze entwickeln oder gegebenenfalls fördern, wobei insbesondere in den Entwicklungsländern die Erfordernisse hinsichtlich nachhaltiger sozial-, wirtschafts- und entwicklungspolitischer Prioritäten zu berücksichtigen sind;

  2. auf internationaler, regionaler, subregionaler und nationaler Ebene insbesondere in den Entwicklungsländern die Verfügbarkeit und den Transfer sicherer und rationeller sowie auch ressourcenschonender und weniger umweltbelastender Verkehrstechnologien erleichtern, wozu auch die Durchführung entsprechender Ausbildungsprogramme gehört;

  3. gegebenenfalls ihre Bemühungen um die Erfassung, die Auswertung und den Austausch einschlägiger Informationen über die Beziehung zwischen Umwelt und Verkehr unter besonderer Berücksichtigung der systematischen Beobachtung der Emissionsentwicklung und der Erstellung einer Verkehrsdatenbank verstärken;

  4. im Einklang mit den nationalen Prioritäten hinsichtlich der sozioökonomischen Entwicklung und des Umweltschutzes kosteneffiziente Maßnahmen oder Programme einschließlich administrativer, sozialer und wirtschaftspolitischer Maßnahmen evaluieren und gegebenenfalls fördern, um auf die Verwendung von Verkehrssystemen hinzuwirken, mit denen Umweltbelastungen so gering wie möglich gehalten werden können;

  5. gegebenenfalls Mechanismen zur Integration von Verkehrsplanungskonzepten und kommunalen und regionalen Raumordnungskonzepten schaffen oder ausbauen, um die durch den Verkehr verursachten Umweltbelastungen zu verringern;

  6. im Rahmen der Vereinten Nationen und ihrer Regionalkommissionen die Möglichkeit der Durchführung regionaler Konferenzen zum Thema Verkehr und Umwelt prüfen.

 

Kapitel 17: Schutz der Ozeane, aller Arten von Meeren einschließlich umschlossener und halbumschlossener Meere und Küstengebiete sowie Schutz, rationelle Nutzung und Entwicklung ihrer lebenden Ressourcen

 

Kapitel 35: Die Wissenschaft im Dienst einer nachhaltigen Entwicklung

 

Interessante Links:

Stadtplanung in der AGENDA 21

AGENDA 21 - Inhalt

AGENDA 21 (Download vom BMU)

Charta von Aalborg

 

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