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(Rechtshinweis)

Stand: 25. Juni 2008

 

  Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit   Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung  
Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung Stadt-
planung
in der
  Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen
  Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen: Anwendung integrierter Ansätze zur Entwicklung, Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen  

 


Die Agenda 21, die mit ihren 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung anspricht, ist das in Rio von mehr als 170 Staaten verabschiedete Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert.

Mit diesem Aktionsprogramm werden detaillierte Handlungsaufträge gegeben, um:

  • einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken,
  • eine schrittweise Verbesserung zu erreichen und
  • eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen.

Wesentlicher Ansatz ist dabei die Integration von Umweltaspekten in alle anderen Politikbereiche. Das Aktionsprogramm gilt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer. Es enthält wichtige Festlegungen, u. a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zu Handel und Umwelt, zur Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zu finanzieller und technologischer Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer. Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer bi- und multilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit an der Agenda 21.

Prof. Dr. Klaus Töpfer

 

Kapitel 5: Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung

 

Kapitel 6: Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit

 

Kapitel 7: Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung

  1. angemessene Unterkunft für alle;

  2. Verbesserung des Siedlungswesens;

  3. Förderung einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung und Flächenwirtschaft;

  4. Förderung einer integrierten Umweltschutz-Infrastruktur zur Bereitstellung von Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Kanalisation und Abfallentsorgung;

  5. Förderung umweltverträglicher Energieversorgungs- und Verkehrssysteme in Städten und Gemeinden;

  6. Förderung der Siedlungsplanung und Siedlungspolitik in von Naturkatastrophen bedrohten Gebieten;

  7. Förderung eines umweltverträglichen Bauens;

  8. Förderung der Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Aufbau der Kapazitäten im Wohn- und Siedlungswesen.

a) die Verabschiedung und Umsetzung städtebaulicher Leitlinien in den Bereichen Bodenpolitik, städtisches Umweltmanagement, Infrastrukturplanung und kommunales Finanz- und Verwaltungswesen;

...

c) die Entwicklung innovativer Stadtplanungsstrategien, die sich mit ökologischen und sozialen Fragestellungen befassen, und zwar durch

  1. den Abbau der Subventionen und die kostendeckende Gebührenerhebung für Umweltschutzdienstleistungen und andere Dienstleistungen mit hohem Standard (z.B. Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Straßen, Fernmeldewesen) die in wohlhabenderen Stadtteilen bereitgestellt werden;

  2. die Verbesserung des Infrastrukturniveaus und der Versorgung mit kommunalen Dienstleistungen in ärmeren Stadtbezirken;

c) die Fähigkeit der kommunalen Verwaltungsorgane, effizienter als bisher mit der Vielzahl der mit einem zügigen und verträglichen Wachstum der Städte zusammenhängenden Entwicklungs- und Umweltfragen umzugehen, durch ganzheitliche Ansätze stärken, die den individuellen Bedürfnissen der Städte Rechnung tragen und auf einer umweltverträglichen Stadtplanungspraxis basieren;

7.30 Anschließend sollen alle Länder mit Blick auf eine geordnete Planung und Nutzung ihrer Bodenressourcen die Aufstellung nationaler Flächennutzungspläne in Betracht ziehen und zu diesem Zweck

  1. gegebenenfalls einzelstaatliche Rechtsvorschriften erlassen, um eine Politik umzusetzen, die auf eine umweltverträgliche Stadtentwicklung, Flächennutzung, Wohnungs- und Siedlungspolitik und ein verbessertes Management des Wachstums der Städte abzielt;

  2. gegebenenfalls funktionierende und jedermann zugängliche Grundstücksmärkte einrichten, die den kommunalen Entwicklungsbedürfnissen unter anderem durch Modernisierung des Grundbuchwesens und durch Rationalisierung der für Grundstückskäufe anzuwendenden Verfahrensmechanismen Rechnung tragen;

  3. fiskalische Anreize und Verfahren zur Kontrolle der Bodennutzung schaffen, wozu auch flächennutzungsspezifische Lösungen für eine vernünftigere und umweltverträglichere Inanspruchnahme begrenzt vorhandener Bodenressourcen gehören;

  4. die Entstehung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen, dem privaten und dem kommunalen Sektor in den Bereichen Bodenhaushaltspolitik und Siedlungsentwicklung unterstützen;

  5. auf kommunaler Ebene ansetzende Maßnahmen zum Schutz der Bodenressourcen in bestehenden städtischen und ländlichen Siedlungen verbessern;

  6. angepaßte Pacht- und Nutzungsregelungen schaffen, durch die allen Landnutzern, insbesondere eingeborenen Bevölkerungsgruppen, Frauen, örtlichen Gemeinschaften, den unteren Einkommensgruppen und den ländlichen Armutsgruppen, Pachtschutz gewährt wird;

  7. die Bemühungen um die Bereitstellung von Land für städtische und ländliche Armutsgruppen verstärken, wozu unter anderem auch Kreditprogramme für den Erwerb von Land und für den Bau/Kauf sicherer und gesunder Wohnungen oder die Sanierung vorhandener Wohnungen sowie Leistungen der Infrastruktur gehören;

  8. die Grundlagen für eine verbesserte Flächenwirtschaftspraxis und ihre praktische Umsetzung schaffen, welche sich in umfassender Weise mit eventuell konkurrierenden Nutzungsansprüchen der Landwirtschaft, der Industrie, des Verkehrswesens, der Stadtentwicklung, Grünflächen, Schutzgebieten und anderen wichtigen Erfordernissen befaßt;

  9. das Verständnis der politischen Entscheidungsträger für die negativen Folgen planlos errichteter Siedlungen in ökologisch sensiblen Bereichen wecken und sie auf die Notwendigkeit einer entsprechenden staatlichen und kommunalen Boden- und Siedlungspolitik hinweisen.

 

Kapitel 10: Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen

c) eine Rahmenstruktur für die Flächennutzungs- und Raumplanung schaffen, innerhalb derer fachspezifische und detailliertere sektorale Pläne (beispielsweise für Schutzgebiete, die Landwirtschaft, Wälder, Wohn- und Siedlungsbereiche, die ländliche Entwicklung) ausgearbeitet werden können; des weiteren sollen sie sektorübergreifende Beratungsgremien einrichten, um die Projektplanung und Projektdurchführung zu rationalisieren;

  1. regionale bodenwirtschaftliche Konzepte zur Unterstützung von Programmen im Bereich Flächennutzung und Raumplanung untersuchen und erarbeiten;

  2. die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und räumlichen Plänen in den Ländern der Region vorantreiben;

 

Kapitel 18: Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen: Anwendung integrierter Ansätze zur Entwicklung, Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen

 

 

Interessante Links:

Verkehr in der AGENDA 21

AGENDA 21 - Inhalt

AGENDA 21 (Download vom BMU)

Charta von Aalborg

 

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