Stand: 25. Juni 2008 |
Die Agenda 21, die mit ihren 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung anspricht, ist das in Rio von mehr als 170 Staaten verabschiedete Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert. Mit diesem Aktionsprogramm werden detaillierte Handlungsaufträge gegeben, um:
Wesentlicher Ansatz ist dabei die Integration von Umweltaspekten in alle anderen Politikbereiche. Das Aktionsprogramm gilt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer. Es enthält wichtige Festlegungen, u. a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zu Handel und Umwelt, zur Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zu finanzieller und technologischer Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer. Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer bi- und multilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit an der Agenda 21. Prof. Dr. Klaus Töpfer |
Kapitel 5: Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung
- 5.3 Aufgrund der steigenden Zahl und der immer größer werdenden Ausdehnung der Städte muß Fragen der kommunalen Selbstverwaltung und der Städteplanung größere Beachtung geschenkt werden. Innerhalb dieses verschlungenen Beziehungsgefüges sind die menschlichen Dimensionen als vorrangig zu berücksichtigende Elemente zu betrachten und sollen daher in auf Nachhaltigkeit ausgerichteten gesamtpolitischen Konzepten angemessen berücksichtigt werden. Solche politischen Konzepte sollen sich mit den Wechselbeziehungen zwischen demographischen Trends und Faktoren, dem Ressourcenverbrauch, der Transfer angepaßter Technologien und der Entwicklung befassen. In der Bevölkerungspolitik soll auch die Rolle des Menschen im Kontext von Umwelt- und Entwicklungsbelangen berücksichtigt werden. In dieser Frage bedarf es einer verstärkten Sensibilisierung der Entscheidungsträger auf allen Ebenen und der Bereitstellung präziserer Informationen, die als Grundlage für die nationale und internationale Politik dienen, sowie eines geeigneten Bezugsrahmens zur Interpretation dieser Informationen.
- 5.16 Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in den Entwicklungsländern in allen in Frage kommenden Bevölkerungsszenarien von einer massiven Zunahme der Größe und der Zahl der Städte auszugehen ist, soll der Vorbereitung auf die Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der Frauen und Kinder, im Hinblick auf eine verbesserte Stadtplanung und kommunale Selbstverwaltung vermehrt Rechnung getragen werden.
Kapitel 6: Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit
- 6.36 Zur Optimierung von Stadtentwicklung und Stadtplanung werden bessere landesweite und kommunale Statistiken unter Verwendung sachgerechter, einheitlicher Indikatoren benötigt. Von vorrangiger Bedeutung ist die Entwicklung von Methoden zur Bewertung intra-urbaner und distriktsbezogener Schwankungen im Gesundheitszustand und in den Umweltbedingungen und zur Verwendung dieser Daten für Planung und Verwaltung.
Kapitel 7: Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
- 7.5 Die in diesem Kapital enthaltenen Programmbereiche lauten wie folgt:
- angemessene Unterkunft für alle;
- Verbesserung des Siedlungswesens;
- Förderung einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung und Flächenwirtschaft;
- Förderung einer integrierten Umweltschutz-Infrastruktur zur Bereitstellung von Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Kanalisation und Abfallentsorgung;
- Förderung umweltverträglicher Energieversorgungs- und Verkehrssysteme in Städten und Gemeinden;
- Förderung der Siedlungsplanung und Siedlungspolitik in von Naturkatastrophen bedrohten Gebieten;
- Förderung eines umweltverträglichen Bauens;
- Förderung der Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Aufbau der Kapazitäten im Wohn- und Siedlungswesen.
- Verbesserung des städtischen Managements
7.16 Ein bereits vorhandener Rahmen zur Stärkung des städtischen Managements ist das von UNDP, Weltbank und Habitat gemeinsam erarbeitete Urban Management Programme (UMP), eine konzertierte weltweite Initiative zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung städtischer Verwaltungsaufgaben. In der Zeit von 1993 bis 2000 soll dieses Programm auf alle interessierten Länder ausgedehnt werden. Gegebenenfalls sollen alle Länder in Übereinstimmung mit ihren eigenen nationalen Plänen, Zielen und Prioritäten und mit Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen und Vertretern der Kommunen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit Hilfe einschlägiger Programme und Unterstützungseinrichtungen folgende Maßnahmen einleiten:
a) die Verabschiedung und Umsetzung städtebaulicher Leitlinien in den Bereichen Bodenpolitik, städtisches Umweltmanagement, Infrastrukturplanung und kommunales Finanz- und Verwaltungswesen;
...
c) die Entwicklung innovativer Stadtplanungsstrategien, die sich mit ökologischen und sozialen Fragestellungen befassen, und zwar durch
- den Abbau der Subventionen und die kostendeckende Gebührenerhebung für Umweltschutzdienstleistungen und andere Dienstleistungen mit hohem Standard (z.B. Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Straßen, Fernmeldewesen) die in wohlhabenderen Stadtteilen bereitgestellt werden;
- die Verbesserung des Infrastrukturniveaus und der Versorgung mit kommunalen Dienstleistungen in ärmeren Stadtbezirken;
- 7.19 Daher sollen alle Länder gegebenenfalls eine Überprüfung des Urbanisierungsprozesses und des von ihnen dabei verfolgten Kurses veranlassen, um die Umweltfolgen des Wachstums der Städte abzuschätzen und städtische Planungs- und Entwicklungskonzepte einzuführen, die speziell auf die Bedürfnisse, die Mittelausstattung und die spezifischen Merkmale der wachsenden Mittelstädte zugeschnitten sind. Außerdem sollen sie gegebenenfalls Maßnahmen ins Auge fassen, die den Umstieg von ländlichen auf städtische Lebensweisen und Siedlungsstrukturen erleichtern und durch die Förderung des Aufbaus kleingewerblicher Betriebe, insbesondere zur Nahrungsmittelerzeugung, die Schaffung örtlicher Einkommen sowie die Erzeugung von Zwischenprodukten und Dienstleistungen für das ländliche Umland unterstützen.
- 7.20 Alle Städte, insbesondere diejenigen, die mit gravierenden, einer nachhaltigen Entwicklung abträglichen Problemen zu kämpfen haben, sollen in Übereinstimmung mit den geltenden staatlichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen Vorschriften Programme einführen und ausbauen, deren Ziel die Bewältigung dieser Probleme und eine auf größere Nachhaltigkeit ausgerichtete Entwicklung ist. Einige internationale Initiativen zur Unterstützung dieser Bemühungen wie das Sustainable Cities Programme von Habitat und das Gesunde-Städte-Projekt der WHO sollen intensiviert werden. Weitere Initiativen, an denen die Weltbank, die regionalen Entwicklungsbanken und bilaterale Trägerorganisationen sowie andere Interessengruppen, insbesondere internationale und nationale Vertreter von Kommunen beteiligt sind, sollen ausgebaut und koordiniert werden. Gegebenenfalls sollen die einzelnen Städte ...
c) die Fähigkeit der kommunalen Verwaltungsorgane, effizienter als bisher mit der Vielzahl der mit einem zügigen und verträglichen Wachstum der Städte zusammenhängenden Entwicklungs- und Umweltfragen umzugehen, durch ganzheitliche Ansätze stärken, die den individuellen Bedürfnissen der Städte Rechnung tragen und auf einer umweltverträglichen Stadtplanungspraxis basieren;
- C. Förderung einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung und Flächenbewirtschaftung
Handlungsgrundlage
7.27 Die Verfügbarkeit von Boden ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen, umweltschonenden Lebensweise. Die Bodenressourcen bilden die Lebensgrundlage der Menschen, sie dienen als Nutzboden, liefern Energie und Wasser und sind die Grundlage allen menschlichen Handelns. In den rapide wachsenden Städten wird die Bodenverfügbarkeit zunehmend durch die divergierenden Ansprüche der Industrie, des Wohnungsbaus, des Handels, der Landwirtschaft, von Pacht- und Nutzungsregelungen und den Bedarf an Freiflächen eingeengt. Darüber hinaus hindern die steigenden Grundstückspreise in den Städten die arme Stadtbevölkerung daran, sich Zugang zu geeignetem Land zu verschaffen. In ländlichen Gebieten führen nicht nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden wie etwa die Nutzung von Grenzböden und das allmähliche Vordringen in Wälder und ökologisch sensible Bereiche, für das kommerzielle Interessengruppen und ländliche Bevölkerungsgruppe ohne Grundbesitz verantwortlich sind, zu einer zunehmenden Umweltzerstörung sowie abnehmenden Erträgen bei den verarmten ländlichen Siedlern.
- Ziele
7.28 Ziel ist die Deckung des für den Siedlungsbau bestimmten Flächenbedarfs durch eine umweltverträgliche Raumplanung und Flächennutzung, um so allen Haushalten Zugang zu eigenem Grund und Boden zu verschaffen und gegebenenfalls die Schaffung gemeinschaftlich genutzter und in gemeinsamem Besitz und gemeinsamer Bewirtschaftung befindlicher Flächen zu fördern (Dazu bedarf es einer integrierten Bodenhaushaltspolitik, auf die auch in Kapitel 10 der Agenda 21 eingegangen wird (Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen)) Besondere Beachtung gebührt aus ökonomischen und kulturellen Gründen den Bedürfnissen der Frau und der eingeborenen Bevölkerung.
- Maßnahmen
7.29 Alle Länder sollen gegebenenfalls die Durchführung einer umfassenden Bestandsaufnahme der im eigenen Land vorhandenen Bodenressourcen veranlassen und ein Bodeninformationssystem einführen, in dem diese Ressourcen der optimalen Nutzungseignung entsprechend klassifiziert und ökologisch sensible oder katastrophenbedrohte Gebiete als besonders schutzwürdig ausgewiesen werden.7.30 Anschließend sollen alle Länder mit Blick auf eine geordnete Planung und Nutzung ihrer Bodenressourcen die Aufstellung nationaler Flächennutzungspläne in Betracht ziehen und zu diesem Zweck
- gegebenenfalls einzelstaatliche Rechtsvorschriften erlassen, um eine Politik umzusetzen, die auf eine umweltverträgliche Stadtentwicklung, Flächennutzung, Wohnungs- und Siedlungspolitik und ein verbessertes Management des Wachstums der Städte abzielt;
- gegebenenfalls funktionierende und jedermann zugängliche Grundstücksmärkte einrichten, die den kommunalen Entwicklungsbedürfnissen unter anderem durch Modernisierung des Grundbuchwesens und durch Rationalisierung der für Grundstückskäufe anzuwendenden Verfahrensmechanismen Rechnung tragen;
- fiskalische Anreize und Verfahren zur Kontrolle der Bodennutzung schaffen, wozu auch flächennutzungsspezifische Lösungen für eine vernünftigere und umweltverträglichere Inanspruchnahme begrenzt vorhandener Bodenressourcen gehören;
- die Entstehung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen, dem privaten und dem kommunalen Sektor in den Bereichen Bodenhaushaltspolitik und Siedlungsentwicklung unterstützen;
- auf kommunaler Ebene ansetzende Maßnahmen zum Schutz der Bodenressourcen in bestehenden städtischen und ländlichen Siedlungen verbessern;
- angepaßte Pacht- und Nutzungsregelungen schaffen, durch die allen Landnutzern, insbesondere eingeborenen Bevölkerungsgruppen, Frauen, örtlichen Gemeinschaften, den unteren Einkommensgruppen und den ländlichen Armutsgruppen, Pachtschutz gewährt wird;
- die Bemühungen um die Bereitstellung von Land für städtische und ländliche Armutsgruppen verstärken, wozu unter anderem auch Kreditprogramme für den Erwerb von Land und für den Bau/Kauf sicherer und gesunder Wohnungen oder die Sanierung vorhandener Wohnungen sowie Leistungen der Infrastruktur gehören;
- die Grundlagen für eine verbesserte Flächenwirtschaftspraxis und ihre praktische Umsetzung schaffen, welche sich in umfassender Weise mit eventuell konkurrierenden Nutzungsansprüchen der Landwirtschaft, der Industrie, des Verkehrswesens, der Stadtentwicklung, Grünflächen, Schutzgebieten und anderen wichtigen Erfordernissen befaßt;
- das Verständnis der politischen Entscheidungsträger für die negativen Folgen planlos errichteter Siedlungen in ökologisch sensiblen Bereichen wecken und sie auf die Notwendigkeit einer entsprechenden staatlichen und kommunalen Boden- und Siedlungspolitik hinweisen.
Kapitel 10: Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen
- 10.1 Land wird im Hinblick auf Topographie und räumliche Ausdehnung gewöhnlich als physische Einheit definiert. Eine mehr integrative Sichtweite schließt darin auch natürliche Ressourcen wie Böden einschließlich Bodenschätze, Wasser sowie Flora und Fauna (Biota) ein. Diese einzelnen Komponenten sind in Ökosystemen organisiert, die eine Vielzahl an Leistungen liefern, die wesentlich für die Bewahrung der Unversehrtheit lebenserhaltender Systeme und für die Produktivität der Umwelt sind. Bei der Nutzung der Bodenressourcen versucht man, sich diese Eigenschaften zunutze zu machen. Land ist eine begrenzte Ressource, während die dazugehörigen natürlichen Ressourcen im Zeitablauf und je nach Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen Veränderungen unterworfen sind.
Aufgrund der immer massiveren Inanspruchnahme durch den Menschen und der Ausdehnung der wirtschaftlichen Aktivität sind Bodenressourcen einem zunehmendem Druck ausgesetzt, der zu Konkurrenzsituationen und Nutzungskonflikten und einer suboptimalen Nutzung der Flächen und Bodenressourcen führt. Wenn die Nutzungsansprüche des Menschen in Zukunft in nachhaltiger Weise erfüllt werden sollen, muß für diese Nutzungskonflikte schon heute eine Lösung gefunden und eine wirksamere und schonendere Nutzung des Bodens und seiner natürlichen Ressourcen angestrebt werden.
Eine integrierte Raum- und Flächennutzungsplanung und Bodenwirtschaft bietet eine geradezu ideale Möglichkeit, dies zu erreichen. Durch eine integrierte Überprüfung aller Flächennutzungen ist die Möglichkeit gegeben, divergierende Nutzungsansprüche auf ein Minimum zu reduzieren, ein möglichst hohes Maß an gegenseitiger Abstimmung zu erreichen und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung mit dem Schutz und der Gesunderhaltung der Umwelt zu verknüpfen, um so zur Verwirklichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die wesentlichen Elemente des integrierten Ansatzes kommen in der Koordinierung der mit den verschiedenen Aspekten der Bodennutzung und der Bodenressourcen befaßten sektoralen Planungs- und Managementaufgaben zum Ausdruck.
- Ausbau von Planungs- und Managementsystemen
10.7 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen Planungs- und Managementsysteme überprüfen und gegebenenfalls verbessern, um die Einführung eines integriertes Ansatzes zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollen sie ...c) eine Rahmenstruktur für die Flächennutzungs- und Raumplanung schaffen, innerhalb derer fachspezifische und detailliertere sektorale Pläne (beispielsweise für Schutzgebiete, die Landwirtschaft, Wälder, Wohn- und Siedlungsbereiche, die ländliche Entwicklung) ausgearbeitet werden können; des weiteren sollen sie sektorübergreifende Beratungsgremien einrichten, um die Projektplanung und Projektdurchführung zu rationalisieren;
- 10.12 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen die regionale Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen über Bodenressourcen ausbauen. Zu diesem Zweck sollen sie
- regionale bodenwirtschaftliche Konzepte zur Unterstützung von Programmen im Bereich Flächennutzung und Raumplanung untersuchen und erarbeiten;
- die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und räumlichen Plänen in den Ländern der Region vorantreiben;
Kapitel 18: Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen: Anwendung integrierter Ansätze zur Entwicklung, Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen
- E. Wasser und nachhaltige städtische Entwicklung
18.59 Im Rahmen bilateraler oder multilateraler Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch mit den Vereinten Nationen und sonstigen einschlägigen Organisationen, können alle Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln folgende Maßnahmen ergreifen: ...i) die Abstimmung der Stadtentwicklungsplanung mit der Verfügbarkeit und der Nachhaltigkeit der Wasserressourcen;
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