Stand: 09. April 2015 |
Umweltrecht
Unter dem Begriff Umweltrecht werden die Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder zum Schutz der Umweltmedien Boden, Luft und Wasser zusammengefasst. Wobei die Rechtsgrundlagen für einzelne Umweltmedien weiter aufgeschlüsselt sind. So z.B. für den Boden in die Bereiche Bodenschutz (Entwurf), Abfall und Naturschutz. Das Umweltrecht splittert sich in eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Verordnungen auf. Ein zusammenfassendes Umweltgesetzbuch liegt immer noch nicht vor. Eine unabhängige
Sachverständigenkommission legte Anfang September 1997
die erste Fassung für ein einheitliches Umweltgesetzbuch
(UGB) vor. Nach Ansicht der Kommission ist das deutsche
Umweltrecht unübersichtlich und leidet zudem an
"Wertungswidersprüchen". |
Für die Berücksichtigung ökologischer Aspekte im Rahmen der räumlichen Planung können insbesondere die folgenden Gesetze und Ausführungsvorschriften (Verordnungen, technischen Anleitungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, etc.) bezeichnet werden als das:
System
der Rechtsgrundlagen zum Schutz der Umwelt
(am
Bsp. Niedersachsen)
Gesetze | Ausführungsvorschriften | |||
Umweltmedium | Bund | Land Niedersachsen | Bund | Land Niedersachsen |
Boden
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BBodschG |
NBodSchG |
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Wasser | WHG | NWG | Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete | VO über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten |
Luft
|
BImSchG |
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Luft
|
BImSchG |
|
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Naturschutz | BNatSchG |
NAGBNatSchG NUVPG |
UVPVwV |
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vgl. auch: