Stand: 25. Juni 2008 |
Herbstvortrag 2007
Die Herbstvorträge sind eine Vortragsreihe, die jedes Jahr von der IfR-Regionalgruppe Braunschweig/Hannover in Braunschweig veranstaltet werden. Die Teilnahme an den Vorträgen ist in der Regel kostenlos. |
Wolfenbüttel im
Jahr 2020
Der neue Flächennutzungsplan
- Stadtentwicklung im
Kreuzfeuer der Kritik -
Ivicia Lukanic
(stellv. Amtsleiter) Planungsamt Stadt Wolfenbüttel
"Stadtentwicklung im Kreuzfeuer widerstreitender Belange", unter diesem Titel stand der diesjährige Herbstvortrag der Regionalgruppe Braunschweig / Hannover des Informationskreises für Raumplanung e.V. (IfR). Der in bewährter Zusammenarbeit mit dem Institut für Verkehr und Stadtbauwesen der TU Braunschweig organisiert wurde und am 9. November 2007 in Braunschweig stattfand. Der Vortrag wurde von Ivicia Lukanic gehalten, dem stellvertretenden Amtsleiter des Planungsamtes der Stadt Wolfenbüttel.
Der Vortrag zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Wolfenbüttel ist auf sehr großes Interesse in der Region gestoßen. Neben interessierten IfR-Mitgliedern sind Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der umliegenden Gemeinden, sonstiger planender Institutionen und Vertreter der politischen Parteien gekommen. Das Interesse war so groß, dass die Kapazitäten des Seminarraums voll ausgeschöpft werden mussten.
In seinem Vortrag (Vortragsfolien,PDF 393 KB) erläuterte Ivicia Lukanic zunächst das bisherige Verfahren und den Entwicklungsstand des Flächennutzungsplans der Stadt Wolfenbüttel (FNP). Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 10.07.2000 gefasst. Zu dieser Zeit begannen auch die ersten Vorarbeiten, wie Gutachten und Beteiligungsprozesse. Der Satzungsbeschluss ist für den 19.12.2007 vorgesehen, so dass die Erstellung des neuen Flächennutzungsplans insgesamt 7,5 Jahre gedauert hat.
Für den FNP wurden mehrere sektorale Planungen angefertigt, die mit ihren unterschiedlichen Interessen in den FNP integriert werden mussten:
- Siedlungsstruktur/Wohnbauflächen
- Natur & Umwelt
- Verkehr
- Gewässer/Hochwasserschutz
- Gewerbe
- Umweltplanung
Ivicia Lukanic erläuterte dann an den Beispielen Hochwasserschutz, Bodenschätze und Wohnbauflächenbedarf, wie im Rahmen der Flächennutzungsplanung die unterschiedlichen Interessenslagen berücksichtigt wurden.
Hochwasserschutz
Hier stand die Stadt zwischen dem Regionalen Planungsverband und dem zuständigen Landesbetrieb, die durch unterschiedliche Berechnungsmethoden zu verschiedenen Gebietsabgrenzungen für hochwassergefährdete Gebiete kamen. Die Stadt Wolfenbüttel hat sich der Berechnungsmethodik des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) angeschlossen und die Vorranggebiete des Regionalen Raumordnungsprogramms RROP (Entwurf 2007) im Rahmen der Abwägung als "sonstige Erfordernisse der Raumordnung" berücksichtigt.
Bodenschätze
Hier gab es zunächst von Seiten des Landesbetriebs Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Forderung, die Abgrenzung einer bestehenden Fläche zur Abgrabung und Gewinnung von Bodenschätzen zu erweitern. Diese Darstellung fand sich auch im ersten Entwurf des RROP. Von Seiten der Stadt sollte die bestehende Fläche jedoch nicht verändert werden (Bestandsschutz, aber keine Erweiterung). Mit dem Hinweis auf die erforderliche Berücksichtigung von Abständen zu bestehenden Wohnbauflächen, aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften, und der Möglichkeit den Betrieb gemäß § 35 BauGB auch ohne explizite Flächenausweisung, als privilegiertes Vorhaben ggf. erweitern zu können, konnte die Stadt den regionalen Planungsträger überzeugen und die Darstellung im RROP wurde den Vorstellungen der Stadt angepasst.
Wohnbauflächenbedarf
Um den Bedarf an künftigen Wohnbauflächen zu ermitteln gab die Stadt bereits relativ früh ein Gutachten in Auftrag. Bedingt durch die Diskussion um den demographischen Wandel (vgl. hierzu Herbstvortrag2004) musste dieses Gutachten zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden. Der so berechnete Bedarf an Wohnbauflächen wurde dann mit den Vorgaben des RROP abgeglichen. Das RROP enthält spezielle Regelungen bezüglich der für die Eigenentwicklung der Ortsteile zulässigen Wohnbauflächen, um den Flächenverbrauch (vgl. hierzu Bodenzähler (aktueller Stand der Siedlungs- und Verkehrsfläche)) zu reduzieren. Durch diesen Abgleich reduzierten sich die geplanten Wohnbauflächen von 147,5 ha auf 134,82 ha.
In der anschließenden Diskussion wurde die unterschiedlichen Ansätze zwischen Stadt, Landesbetrieben und regionalem Planungsträger diskutiert. Ein weiterer Diskussionspunkt waren die Anforderungen an den gemäß BauGB erforderlichen Umweltbericht für den FNP. Die Diskussion drehte sich dabei insbesondere um das Ausmaß der Prüfung. Hier wurde zwischen einer vollständigen Umweltprüfung (inklusive aller Bestandsausweisungen) und einer "vereinfachten" Prüfung (nur neue Ausweisungen) unterschieden. Ob eine vollständige Umweltprüfung überhaupt leistbar ist, war unter den Zuhörenden umstritten. Die Stadt Wolfenbüttel hat die Auswirkungen aller Gebiete im Rahmen der Einzelgutachten (z. B. im Verkehrsgutachten) berücksichtigt. Die Lage und Veränderung von Wohngebieten hat über die Veränderung der Verkehrsbeziehungen einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Umweltwirkungen des Verkehrs.
Abschließend kann festgehalten werden, das es der Regionalgruppe wieder gelungen ist, ein für die Region interessantes Thema aufzubereiten und die Herbstvorträge der IfR-Regionalgruppe Braunschweig/Hannover mittlerweile zu einer festen Größe in der Region geworden sind.
, IfR
(Regionalgruppensprecher)
Interessante Links:
Ankündigungsplakat (PDF, 75 KB)
Vortragsfolien (PDF, 393 KB)