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(Rechtshinweis)

Stand: 24. Juni 2008

Umweltbericht in der Bauleitplanung

 

 

Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAGB-Bau) vom 20. Juli 2004 wurde die Umweltprüfung als verbindlicher Verfahrensbestandteil in die Bauleitplanung eingeführt. Betroffen sind alle Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan), die nach dem 20.07.2004 aufgestellt wurden oder werden.
Der Umweltbericht nach § 2 Abs(4) BauGB beschreibt und bewertet die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung und bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Bauleitplanung.

 

 

Der Inhalt des Umweltberichts ist in der Anlage (zu § 2 Abs. 4 und § 2a) des BauGB festgelegt. Vereinfacht geht es darum, die Auswirkungen des Bauleitplans auf die unterschiedlichen Schutzgüter darzustellen und die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen zu nennen. Hierbei sind die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Hierzu gehören beispielsweise: Eingriffsregelung, Verkehrslärmschutzverordnung, DIN 18005, RROP, Landschaftsrahmenplan bzw. Landschaftsplan, ... (vgl. auch umweltpolitisches Schwerpunktprogramm).

Bei den Auswirkungen auf die Schutzgüter sind die Auswirkungen auf Schutzgüter im Planungsgebiet und im Umfeld des Planungsgebietes zu berücksichtigen. So sind beispielsweise die Menschen im Planungsgebiet vor Lärm der Umgebung (z. B. Verkehrslärm) zu schützen, aber auch die Anwohner vor Lärm, der durch das Baugebiet entsteht (z. B. Gewerbelärm).

Im folgenden werden (in verkürzter Form) typische Auswirkungen einer Neubebauung sowie mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen aufgeführt (vgl. hierzu auch: Umweltwirkungen von Wohnsiedlungen sowie Umweltwirkungen des Verkehrs und Ökologie in der Bauleitplanung):

 

Mensch Tiere und Pflanzen Boden Wasser Luft Klima Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen

 

Beeinträchtigung der Schutzgüter und deren Wechselwirkungen sowie Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der Beeinträchtigung:

Schutzgüter

Kurzerläuterung

Schutzgut Mensch
(Wohnumfeldfaktoren)

     

     

Lärm, 
elektromagnetische Strahlung, 
visuelle Beeinträchtigung, 
Veränderung der Nutzungssituation (Erholungsfunktion, Nahversorgung, Infrastrukturbedarf, etc.), die städtebauliche Spannungen verursacht, 
Trennwirkung

...

Vermeidung, Verminderung und Ausgleich

Lärmschutzwand/-wall, 
Abstand
Begrünung
Querungshilfen

...

Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft

     

Zerstörung von Lebensräumen (Biotopen)
Beeinträchtigung der Biotopvernetzung (Trennwirkung), 
Veränderung des Landschaftsbilds

...

Vermeidung, Verminderung und Ausgleich

Eingriffsbilanzierung
Kompensationsmaßnahmen

...

Schutzgut Boden

     

     

Flächenverbrauch
Zerstörung der Bodenfunktionen

Versiegelung

Altlasten

...

Vermeidung, Verminderung und Ausgleich

Umweltgerechte Verkehrserschließung
Festsetzung von Versiegelungsmaterialien

Bodensanierung

...

Schutzgut Wasser

     

     

Versiegelung
Wasserentnahme, 
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern, 
Schadstoffeinträge

...

Vermeidung, Verminderung und Ausgleich

Festsetzung von Versiegelungsmaterialien
Regenwasserversickerung
Renaturierung, 
Begrenzung der Nutzung

...

Schutzgut Luft

     

     

Beeinträchtigung der Lufthygienischen Situation (vgl. Hausbrand)

...

Vermeidung, Verminderung und Ausgleich

Verbrennungsverbot  
Reduzierung des Energieverbrauchs  
Nachhaltige Mobilität

...

Schutzgut Klima

     

     

Beeinträchtigung des Kleinklimas (Versiegelung, Bebauung, ...)

...

Vermeidung, Verminderung und Ausgleich

klimaorientierte Bebauung

...

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

(Zu Sachgütern können Gebäude zählen, die eine hohe funktionale oder gestalterische Bedeutung haben, z. B. weithin sichtbare Brücken, Fördertürme, Großanlagen oder z. B. ein weithin sichtbarer Schornstein)

     

Beeinträchtigung von Denkmälern, 
Beeinträchtigung von kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselementen 
Unterbindung des Bezugs zwischen historischer Ortslage und Landschaftsraum

....

Vermeidung, Verminderung und Ausgleich

Abstand, 
Freihalten von Sichtachsen
Begrenzung der Höhe von baulichen Anlagen
Festsetzung von Baumaterialien, die dem historischen Ortsbild entsprechen (z. B. rote Tonziegel für Dächer)

...

Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

 

Naturgemäß bestehen zwischen den einzelnen Faktoren des Naturhaushalts und deshalb auch den Schutzgütern des Naturschutzes Wechselbezüge; der Schlüsselfaktor für die Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern ist hier der Boden.

...

 

 

Interessante Links:

 

e-mail   f.schroeter@tu-bs.de