zur Homepage - Dr. Schröter

(Rechtshinweis)

Stand: 09. Mrz 17

Umweltwirkungen von Wohnsiedlungen


Der Begriff Wohnsiedlung umfasst:
  • das Nettowohnbauland,
    überbaute und nicht überbaute Grundstücksflächen sowie grundstückseigene Zuwege und Einstellplätze
  • die Zubehörflächen,
    Grünflächen, Spiel- und Sportplätze sowie Versorgungseinrichtungen, die überwiegend den Bedürfnissen des Wohngebietes dienen
  • die innere Erschließung,
    Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr sowie für Fußgänger

Negative Umweltwirkungen von Wohnsiedlungen werden direkt durch die Nutzung verursacht (z.B. Versiegelung von Flächen), entstehen aber auch aus notwendigen Folgemaßnahmen (z.B. Verkehrserschließung).


Die wesentlichen Umweltwirkungen von Wohnsiedlungen lassen sich vereinfacht, wie in folgendem Bild dargestellt, zusammenfassen.

 

Angesichts dieser Umweltwirkungen kann sich der Mensch im Interesse der künftigen Generationen nur eine "dauerhaft umweltverträgliche Siedlungsentwicklung" leisten!

 

Einige Anmerkungen zu den Umweltwirkungen von Wohnsiedlungen:

 

Zerstörung der Bodenfunktionen

Durch die Überbauung mit Gebäuden werden insbesondere die folgenden natürlichen Bodenfunktionen (gemäß BBodschG) dauerhaft gestört bzw. zerstört:

Eine Reduzierung dieser Umweltwirkung lässt sich nur durch die Reduktion der überbauten Fläche erreichen. Die wirksamste Möglichkeit wäre die Reduzierung der Wohnfläche pro Person, die von 14 qm/Pers. 1960 auf 42,7 qm/Pers. 2011 gestiegen ist (vgl. zur aktuellen Situation Strukturdaten zum Wohnungsbestand vom Statistischen Bundesamt). Die planerischen Einflussmöglichkeiten hierauf sind jedoch begrenzt. Planerische Möglichkeiten zur Reduktion der überbauten Fläche sind insbesondere:

 

Versiegelung

Als Versiegelung bezeichnet man die mit einer baulichen Nutzung im Zusammenhang stehende Veränderung der Bodenoberfläche. Dabei wird der natürliche Boden verdichtet und mit undurchlässigen Materialien befestigt oder er verschwindet unter Bauwerken (vgl. Zerstörung der Bodenfunktion). Unterschieden werden dabei Hindernisse der Horizontal- (z. B. Straßen) und Vertikalversiegelung (z. B. Keller, Tiefgaragen). Im wesentlichen können folgende drei Arten von Versiegelung unterschieden werden:

  1. Vollversiegelung
    z.B. Teerdecken, Gebäude,
  2. Teilversiegelung
    z.B. Pflasterung, Gehwegplatten
  3. Unterflurversiegelung
    z. B. mit Boden abgedeckte Tiefgaragen.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist zu ca. 50 % vollständig versiegelt. Die restlichen 50 % sind wohnflächenbezogene Freiflächen, die nur teilweise oder gar nicht versiegelt sind.

Die Versiegelung führt insbesondere zu folgenden negativen Aspekten:

Eine Reduzierung dieser Umweltwirkung lässt sich durch den Verzicht auf Versiegelung bzw. die Wahl wasserdurchlässiger Versiegelungsmaterialien erreichen. Planerische Möglichkeiten zur Reduktion der überbauten Fläche sind insbesondere:

Die Umsetzung erfolgt über Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan, z.B.:

 

Hausbrand

Zwar ist der Hausbrand für keinen wesentlichen Luftschadstoff Hauptverursacher (vgl. folgende Tabelle), jedoch entstehen beim Hausbrand Emission und Immission nahezu im gleichen räumlichen Bereich. Im Gegensatz dazu werden Industrieemissionen über hohe Schornsteine großräumig (fein)verteilt. Durch die niedrige Quellhöhe der Hausbrandemissionen (10 - 30 m) rücken die maximalen Immissionskonzentrationen an den Emittenten heran, so dass die Immissionen im Bereich der empfindlichen Wohnbebauung entstehen.

Der Anteil der Haushalte im Jahr 2014 an einigen Luftverunreinigungen (Stand 2016):

Schadstoff Anteil in %
Kohlenmonoxid (CO) 30,8
Stickstoffdioxid (NO2) 10,3
Schwefeldioxid (SO2) 12,6
Kohlendioxid (CO2) 11,0
Flüchtige organische Verbindungen 3,7
Staub
PM10
PM2,5
9,4
14,2
28,6
Methan 1,31

 

Eine Reduzierung dieser Umweltwirkung geht einher mit Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Eine planerische Möglichkeit zur Reduktion der Emissionen ist das "Verbot bestimmter Brennstoffe", das häufig mit einem Anschlusszwang (für Fernwärme) auf der Grundlage der jeweiligen Gemeindesatzung verbunden wird.

Die textliche Festsetzung könnte z.B. wie folgt aussehen: "Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dürfen zur Verminderung der Luftverunreinigungen feste Brennstoffe wie Kohle, Holz und Torf nicht für Heiz- und sonstige Feuerungszwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für das nicht gewerbsmäßig betriebene gelegentliche Grillen mit Holzkohle" .

 

Flächenverbrauch

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche umfasst im Bundesgebiet 12,6 %. Im Vergleich zur Landwirtschafts- (53,5 %) und Waldfläche (29,2 %) ist dieser Anteil scheinbar gering. Der Siedlungsflächenanteil ist jedoch regional sehr unterschiedlich verteilt (in den alten Ländern betrug der Anteil 12,7 %, in den neuen Ländern 7,9 %) und erreicht in den Kernstädten der großen Verdichtungsräume mehr als 50 %, in einzelnen Kreisen bis zu 75 %. So sind z. B. in den alten Ländern neben einzelnen Großstädten wie München (74,9 %), Gelsenkirchen (73,4 %), Herne (72,8 %), Berlin (69,4 %), Hamburg (58,0 %) und Bremen (56,3 %) ausgeprägte Verdichtungen um Braunschweig, Hannover und Bielefeld, ferner in den Ballungsräumen von Rhein und Ruhr, Rhein-Main-Neckar und um Stuttgart festzustellen. In den neuen Ländern zeigen sich Regionen mit höherer Verdichtung um Berlin und Dresden, ferner entlang einer Siedlungsachse von Magdeburg über Leipzig bis Chemnitz (Quelle: Daten zur Umwelt 1997, UBA, S. 17).

Je Einwohner ist die Siedlungs- und Verkehrsfläche jedoch in den ländlichen Kreisen der ländlichen Regionen fast vier mal so hoch wie in den Kernstädten der großen Verdichtungsräume. Nach Angaben des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag entfallen auf einen Einwohner in den Agglomerationsräumen 391 m² Siedlungs- und Verkehrsfläche, in den verstädterten Räumen 632 m² und in den ländlichen Räumen 848 m² (Quelle: Brief Nr. 27, 2004, 10). Der Anteil der Gebäude- und Freiflächen steigt mit zunehmender Siedlungsdichte (Siedlungs- und Verkehrsfläche je Einwohner).

Die Siedlungs- und Verkehrsflächen teilen sich wie folgt auf unterschiedliche Nutzungen auf (Stat. Bundesamt, Stand: 2015):

Siedlungs- und Verkehrsfläche Anteil in %
Gebäude- und Freiflächen 7,0
Verkehrsfläche 5,1
Erholungsfläche 1,2
Betriebsfläche ohne Abbauland 0,3
Friedhofflächen 0,1
Summe 13,7

 

Die Verkehrsfläche nimmt im Bundesgebiet 5,1 % der Bodenfläche ein. Neben den Stadtstaaten werden besonders hohe Flächenanteile in Hessen (6,8 %) und in Nordrhein-Westfalen mit 7,2 % erreicht. (Quelle: Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung - Fachserie 3 Reihe 5.1 - 2015)

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche hat in der Bundesrepublik in den letzten Jahren stark zugenommen, von 1981 bis 1993 um ca. 15 % (vgl. auch Jahresergebnisse Siedlungsflächenentwicklung vom BBR). Jede Sekunde werden 8,05 qm in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt (69,6 ha/Tag). Modellrechnungen zeigen, dass bei einer weiterhin ungebremsten Flächenumwandlung die Fläche der Bundesrepublik in 1.116 Jahren nur noch aus Siedlungs- und Verkehrsfläche bestehen würde (keine Landwirtschaft, kein Wald, keine Erholungsflächen). Die Bundesregierung hat sich u.a. deshalb in ihrem 1998 erschienenen umweltpolitischen Schwerpunktprogramm zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die tägliche Umwandlung in Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30 ha zu reduzieren.

Aktueller Stand der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Bodenzähler)

Eine Reduzierung dieser Umweltwirkung lässt sich nur durch die Erhöhung der Siedlungsdichte erreichen. Nach FUHRICH (ExWoSt-Informationen zum Forschungsfeld "Städte der Zukunft", Nr. 22.2, 1997) wird eine effiziente und zugleich ökologisch verträgliche Flächenausnutzung bei einer Geschossflächenzahl von 0,7 erreicht. Die wirksamste Möglichkeit zur Reduzierung des Flächenverbrauchs ist die Reduzierung der Siedlungs- und Verkehrsfläche je Einwohner. Planerische Möglichkeiten hierzu sind insbesondere:

 

Zerstörung von Biotopen

Flora und Fauna sind einer ganzen Reihe von anthropogenen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Zur Zerstörung von Biotopen (Verlust potentiellen Lebensraums für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere) kommt es nicht nur durch die direkte physische Zerstörung (durch Überbauung und Versiegelung), sondern auch durch Zerschneidung und die Veränderung der Standortbedingungen (z.B. Schadstoffeinträge, Entwässerung, Nutzungsänderung, Artenverschiebung durch veränderte Lebensbedingungen, etc.).

Der Erhalt von unterschiedlichen Biotopen bildet eine wichtige Grundlage für die Stabilität von Ökosystemen und damit für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Biotope übernehmen (auch im Bereich von Siedlungen) zahlreiche ökologische Funktionen. Sie wirken ausgleichend und mindern auf die negativen Auswirkungen bebauter Flächen:

Die Zerstörung von Biotopen soll z.B. durch die Eingriffsregelung verhindert werden. Gemäß § 1a (2) BauGB soll die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (vgl. § 8 BNatSchG) in der Abwägung berücksichtigt werden.

Die Bestimmung der notwendigen Kompensation von Eingriffen (Eingriffsbilanzierung) erfolgt häufig mit Hilfe von Bewertungsverfahren. Hierbei wird zunächst (anhand von Biotopwertlisten) der ökologische Wert der Fläche vor dem Eingriff bestimmt. Dieser Wert wird dann mit dem ökologischen Wert der Fläche nach dem Eingriff verglichen. Die Differenz wird dann ggf. dadurch kompensiert, daß Flächen ökologisch aufgewertet werden (z.B. Umwandlung einer Ackerfläche in eine Ruderalfläche).

Weitere planerische Möglichkeiten zur Verhinderung bzw. Abmilderung der Zerstörung von Biotopen sind:

 

Energieverbrauch

Der Energieverbrauch der Haushalte stieg zwischen 1970 und 1995 um ca. 26%. Der Primärenergieverbrauch der Haushalte lag 1995 bei 2.697 PJ, das entspricht 19 % des Gesamtverbrauchs in der Bundesrepublik.

Der jährliche Stromverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts liegt bei ca. 4.000 kWh, der Stromverbrauch eines Singlehaushaltes bei ca. 1.600 kWh. Durch energiesparende Geräte und umweltbewusstes Verhalten kann der Stromverbrauch auf ca. 560 kWh pro Person reduziert werden.

Ein durchschnittlicher Haushalt verheizt ca. 200 bis 260 kWh/m² Wohnfläche im Jahr (zum Vergleich: Höchstwerte für Neubauten nach Wärmeschutzverordnung = 100 kWh/m²; Niedrigenergiehäuser = 70 kWh/m²). Der Endenergieverbrauch der Haushalte lag 1992 bei 2.069 PJ, auf die Energiedienstleistungen aufgeschlüsselt, ergibt sich folgendes Bild:

Sektor Endenergieverbrauch in PJ Anteil in % Effizienz der Energieumwandlung in %
Prozesswärme 340 16,4 47
Raumwärme 1.568 75,8 73
Mechanische Energie 126 6,1 40
Beleuchtung 35 1,7 6

Aktuelle Daten zur Energiebilanz nach Verbrauchssektoren vom Umweltbundesamt.

Eine Reduzierung des Heizenergieverbrauchs von (neuen) Gebäuden (und damit des CO2-Ausstoßes) ist mit planerischen Mitteln gut möglich, vgl. zu den planerischen Möglichkeiten zur Reduktion des Energieverbrauchs insbesondere:

Klimaschutz durch Energieeinsparung zur Reduktion der CO2-Emissionen

 

Klima

Das örtliche Klima ist, abgesehen von der Abhängigkeit vom Großklima, die Folge klimawirksamer Strukturen. Zwischen bestimmten Stadtstrukturen (Bebauungsformen) und Erscheinungen des Stadtklimas besteht ein Kausalzusammenhang. So führt die Bebauung insbesondere zu folgenden negativen klimatischen Aspekten:

 

Eine Reduzierung dieser Umweltwirkungen lässt insbesondere durch folgende planerischen Maßnahmen erreichen:

Die Umsetzung im Rahmen der Bebauungsplanung erfolgt über:

vgl. hierzu auch ausführlich "Städtebauliche Klimafibel"

 

Verkehr

Der von den privaten Haushalten verursachte Verkehr führt zu zahlreichen negativen Umwelterscheinungen, vgl. dazu ausführlich: Umweltwirkungen des Verkehrs.

Die Reduzierung dieser Umweltwirkungen ist eine Aufgabe der Raumplanung im Rahmen der Bemühungen eine nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten (Befriedigung der Bedürfnisse nach sozialen Kontakten und Kommunikation sowie der ökonomischen Entwicklung, ohne die Gesundheit von Menschen und Ökosystemen zu gefährden).

Die Bemühungen der Raumplanung müssen jedoch durch politische Rahmenbedingungen unterstützt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Herstellung der Kostenrealität für die Nutzung der Verkehrsträger, die Anpassung der Vorgaben für den Stellplatzbedarf an aktuelle Entwicklungen sowie der vorsorgende Schutz der Umwelt mit Hilfe von Abgasgrenzwerten.

Aber auch die privaten Nutzer der Verkehrsmittel müssen ihr Verhalten im Sinne einer nachhaltigen Mobilität ändern. So z.B. durch die Bildung von Fahrgemeinschaften, energiesparende Fahrweise, Car-Sharing sowie umweltbewussten Fahrzeugkauf.

 

Eine Reduzierung der Umweltwirkungen des Verkehrs lässt sich durch drei aufeinanderfolgende Maßnahmenblöcke erreichen:

  1. Verkehrsvermeidung durch:
    • Nutzungsmischung
    • geeignete Gebietsgröße und -lage
    • hohe Bebauungsdichte
    • umweltgerechte Netzgestaltung, z.B.:
      • kein Durchgangsverkehr
      • Fuß- und Radwegeverbindungen
        • kurze Wege
        • attraktiv
        • übersichtlich
        • einsehbar
        • beleuchtet
        • sichere Querungshilfen
      • keine Doppelerschließungen (ggf. Erschließung durch Wohnwege)
      • Minimierung der Konfliktpunkte
  2. Verkehrsverlagerung durch:
    • ausreichende Rad- und Fußwegebreite
    • ÖPNV-Anschluss
    • kurze Entfernung zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (< 500 m)
    • Attraktive Haltestellengestaltung
  3. Verträgliche Gestaltung des restlichen Verkehrs durch:
    • sparsamen Flächenverbrauch
    • Lärmschutz
    • Begrünung
    • Verkehrsberuhigung
    • verträgliche Anordnung des ruhenden Verkehrs
      (ggf. durch eine gebietseigene Stellplatzsatzung, vgl.
      Nachhaltiges Wohnen im 21. Jahrhundert)

 

Abfall

Die Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes weist im Rahmen des "Abfallaufkommens nach Wirtschaftsbereichen" (1993) bei den privaten Haushalten (sowie Kleingewerbe und Dienstleistungen) ein Abfallaufkommen von insgesamt 41,5 Mio. t aus (12,2 % des gesamten Abfallaufkommens), davon wurden 11,2 Mio. t verwertet, während 30,3 Mio. t beseitigt wurden.

Insgesamt wurden im Jahr 1993 in Deutschland 34,8 Mio. t Abfall aus Haushalten durch kommunale und private Entsorgungsbetriebe eingesammelt. Rund 34 % der eingesammelten Abfälle (11,9 Mio t) waren getrennt gesammelte verwertbare Abfälle, die teilweise im Auftrag des DSD und teilweise im Verantwortungsbereich der Kommunen eingesammelt wurden. Papier und Pappe hatten mit 38 % den größten Anteil, gefolgt von Glas und kompostierbaren Abfällen mit jeweils rund 22 %. Der Kunststoffabfall hatte einen Anteil von rund 3 % (Quelle: Daten zur Umwelt 1997, UBA, S. 428).

Die planerischen Einflussmöglichkeiten zur Reduzierung des Abfallaufkommens sind begrenzt. Möglichkeiten bestehen lediglich in der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, die eine private Trennung des Abfalls fördert. Die konsequente Trennung des Mülls in die Fraktionen organische Anteile, Papier und Pappe, Glas, Kunststoffe und Metalle sowie Textilien kann den Restmüll um ca. 75 % reduzieren.

Planerische Möglichkeiten hierzu liegen insbesondere in der :

Mittelfristiges Ziel (bis zum Jahr 2000) für die "Städte der Zukunft" ist die Senkung des wöchentlichen Restmüllaufkommens auf höchstens 10 l (bzw. 2,5 kg) pro Einwohner.

 

Baustoffe

Die Verwendung gesundheits- und umweltverträglicher Baustoffe ist ein wichtiger Aspekt ökologischen Bauens. Die meisten modernen Baustoffe werden mit großem Energieeinsatz hergestellt und sind schon allein deshalb eine Umweltbelastung. Aber auch viele Schadstoffe, die bei Herstellung, Transport, Verarbeitung, Nutzung und späterer Entsorgung freigesetzt werden, belasten Gesundheit und Umwelt. Als ökologisch kann ein Baustoff bezeichnet werden, wenn diese Belastungen weitestgehend minimiert sind, begrenzte Ressourcen nicht verbraucht werden und wenn ein Stoff oder Bauteil mit möglichst geringem Aufwand wiederverwendet werden kann. (vgl. auch ÖkoBauDat sowie WECOBIS (bietet umfassende, strukturiert aufbereitete, herstellerneutrale Informationen zu gesundheitlichen und ökologischen Aspekten von Bauproduktgruppen in allen 5 Lebensphasen (Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung) )

Rohstoff-Abbau, Produktionsverfahren und Transport von Baumaterialien verbrauchen z.B. Energie. Errechnet man Energiebilanzen bzw. vergleicht den Energieverbrauch "kostet" z.B. jeweils ein Kubikmeter:

Vom Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales (MFAS) werden in den "Ökologischen Empfehlungen für den sozialen Wohnungsbau im Land Niedersachsen" (Nds. MBl. Nr. 13/1999) z.B. Holz, Sand, Kies, Naturstein, Mauerstein, Mörtel und Putz als Baustoffe empfohlen, da sie hinsichtlich ihrer Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen (vgl. auch umwelt-online: RdErl. Umweltschonendes Bauen des Landes NRW).

Die planerischen Einflussmöglichkeiten, die Verwendung gesundheits- und umweltverträglicher Baustoffe vorzuschreiben, sind begrenzt. Möglich wären:

 

Ver- und Entsorgung

Wohnsiedlungen müssen mit Energie (Strom, Gas, Fernwärme, etc.) und Trinkwasser versorgt und von Abwasser und Abfall entsorgt werden. Diese Ver- und Entsorgung führt zu Umweltbelastungen durch den Bau und Betrieb der Ver- und Entsorgungsanlagen sowie durch den Transport von Energie, Wasser und Abfall zwischen Ver- und Entsorgungsanlage und Wohngebiet.

Eine Reduzierung dieser Umweltwirkungen lässt sich auf zwei Wegen erreichen:

  1. durch die Reduktion der Inanspruchnahme von Energie (vgl. Energieverbrauch) und Trinkwasser sowie die Reduzierung von Abwasser und Abfall. Hierdurch kann ggf. auf den Bau von weiteren Ver- und Entsorgungsanlagen verzichtet werden. (vgl. auch Dezentrales Urbanes Infrastruktursystem DEUS 21)
  2. durch die Zusammenlegung von Ver- und Entsorgungsanlage und Wohngebiet. Hierdurch können die durch den Transport von Energie, Wasser und Abfall hervorgerufenen Umweltwirkungen (z.B. Bau von Versorgungsleitungen, Elektrosmog) reduziert werden. Beispiele für die Zusammenlegung sind:

 

Bedarf an Infrastruktureinrichtungen

Durch den Bau von neuen Wohnsiedlungen werden im Umfeld dieser Siedlungen diverse Infrastruktureinrichtungen zur Versorgung der Bewohner/innen benötigt. Ähnlich wie bei den Ver- und Entsorgungsanlagen entstehen Umweltbelastungen durch den Bau und Betrieb der Infrastruktureinrichtungen sowie durch den Verkehr zwischen Infrastruktureinrichtung und Wohngebiet.

Zu den Infrastruktureinrichtungen zählen Einrichtungen aus folgenden Bereichen:

Die Notwendigkeit zum Bau von Infrastruktureinrichtungen ist von der Einwohnerzahl des Baugebietes sowie der Auslastung und Entfernung bestehender Infrastruktureinrichtungen abhängig. Hilfen zur Abschätzung des Bedarfs geben sogenannte "Orientierungswerte zur Planung von Infrastruktureinrichtungen". Hiernach kann z.B. eine Grundschule 2.000 bis 10.000 Einwohner versorgen und sollte in ca. 10 Min. erreicht werden können (entspricht ca. einer Entfernung von 700 m).

Eine Reduzierung dieser Umweltwirkungen lässt sich auf zwei Wegen erreichen:

  1. Wiedernutzung von Brachflächen
    Brachflächen, d.h. Flächen deren Nutzung aufgegeben wurde (z.B. Gewerbebrachflächen, Verkehrsbrachflächen) sind in eine vorhandene Stadtstruktur eingebettet. Infrastruktureinrichtungen sind in der Regel bereits vorhanden und können bei einer Wiedernutzung der Fläche genutzt werden. (vgl. hierzu SCHRÖTER, F.: "Nachhaltige Siedlungsentwicklung durch Brachflächenrecycling?" in: BrachFlächenRecycling, Heft 3, S. 19 ff., 1998)
  2. Dezentrale Konzentration
    Beim Leitbild der dezentralen Konzentration wird die Siedlungsentwicklung auf Gemeinden konzentriert, die ohne größere Eingriffe in Natur und Landschaft einen Zuwachs an Einwohnern, Wirtschaftsaktivitäten etc. vertragen können und die noch freie oder ohne großen Aufwand erweiterbare Infrastrukturkapazitäten besitzen. Das Leitbild der dezentralen Konzentration geht dabei von der Annahme aus, dass durch die Dezentralisierung weiter Bereiche von öffentlichen und privaten Funktionen (Wirtschaftsaktivitäten, Kultur, Bildung, Infrastrukturausbau, diverse öffentliche Förderprogramme etc.) und deren Konzentration auf Gemeinden/Mittelstädte im Agglomerationsraum negative räumliche Ungleichgewichte neutralisiert und gleichwertige Lebensbedingungen geschaffen werden können. Weitere Kriterien für die Konzentration der Siedlungsentwicklung in den Mittelstädten um ein Oberzentrum sind gute ÖPNV-Anbindungen an den Agglomerationskern und eine Mischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und Freizeit, so dass möglichst wenig zusätzlicher Verkehr entsteht.

Darüber hinaus können die Umweltwirkung (durch den Bau und Betrieb von Infrastruktureinrichtungen) reduziert werden, indem die planerischen Maßnahmen festgesetzt werden, die auch zur Reduktion der Umweltwirkung von Wohngebäuden eingesetzt werden.

 

Abstandsflächen

Die Notwendigkeit von Abstandsflächen ergibt sich dadurch, dass (gemäß § 50 BImSchG) Flächen unterschiedlicher Nutzung einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete möglichst vermieden werden (vgl. hierzu ausführlich: Nutzungszuordnung).

Damit Wohngrundstücke und Grundstücke von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen nicht unmittelbar aneinandergrenzen, werden häufig Zwischenräume festgesetzt. Durch diese Abstände (Pufferzonen) sollen in den umliegenden Wohngebieten Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche (beim bestimmungsgemäßen Betrieb der entsprechenden Anlage) nicht entstehen. Eine Hilfe zur Definition dieser Zwischenräume bietet der Abstandserlass aus Nordrhein-Westfalen.

Durch diese Abstandsflächen wird der Wirkungskreis der Wohnsiedlung über die eigentliche (bebaute) Fläche hinaus ausgedehnt. Die Nutzung der Abstandsfläche ist nur mit unempfindlicheren Nutzungen möglich. Alternativ können diese Flächen als Kompensationsflächen (Grünflächen) für zerstörte Biotope angelegt werden. In diesem Fall ist darauf zu achten, das die Nutzungen "keine" Hindernisse für Tiere bilden, wie z.B.:

Abstandsflächen können jedoch auch direkt vermieden werden, Möglichkeiten hierzu bieten:

 

Erschließungssyteme

Bauvorhaben sind nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Erschließungsanlagen sind entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs herzustellen und sollen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen nutzbar sein. Die Landesbauordnungen konkretisieren diese allgemein gefassten Forderungen des BauGB dahingehend, dass auf einem Grundstück Gebäude nur errichtet werden dürfen, wenn es entweder selbst in ausreichender Breite an eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche grenzt oder einen ausreichend breiten, rechtlich gesicherten Zugang zu einer solchen hat (Baulast).

Erschließungssysteme (Straßen) führen neben den direkten Wirkungen, wie dem Flächenverbrauch, auch durch die Nutzung durch den Verkehr zu zahlreichen weiteren Umweltbelastungen (vgl. Umweltwirkungen des Verkehrs), so dass die Reichweite von Umweltwirkungen einer Straße über die eigentliche Verkehrsfläche hinausgeht. Diese "indirekten" Wirkungen können durch eine Reduktion des Verkehrs abgemildert werden (vgl. dazu die Ausführungen zum Verkehr).

Der Flächenverbrauch durch die Erschliessungssysteme lässt sich durch folgende planerischen Möglichkeiten reduzieren:

 

 

 

Nachhaltige Siedlungsentwicklung


Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung muss die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung befriedigen sowie eine ökonomische Entwicklung ermöglichen, ohne die Gesundheit von Menschen und Ökosystemen zu gefährden.

Wesentliche Aufgabe der nachhaltigen Siedlungsentwicklung ist daher die Reduktion der oben aufgezeigten Umweltwirkungen von Wohnsiedlungen. Längerfristig ist auch der Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung nach einem freistehenden Einfamilienhaus mit dem Ziel der Nachhaltigkeit nicht vereinbar. Hier müssen qualitativ hochwertige Wohnformen gefunden werden, die den Wunsch nach individueller Gestaltungsmöglichkeit mit der städtebaulich notwendigen hohen Dichte in Übereinstimmung bringen. Parallel hierzu muß die Wohnqualität innerhalb der Städte wiederhergestellt werden. Die Ursachen, die zum Wunsch nach dem "Wohnen im Grünen" vor den Toren der Stadt führen, müssen beseitigt werden.

In diesem Sinne ist auch die sechste der 12 Saarbrücker Thesen zur "Zukunft der Stadt - Stadt der Zukunft" zu verstehen:

Städte müssen durch ihre Qualität überzeugen - durch ihre Funktionsfähigkeit, ihre sozialen und kulturellen Gestaltungsmöglichkeiten und durch ihre räumliche Organisation. Nur so lassen sich die Bürgerinnen und Bürger für die Stadt ohne Zwang zurückgewinnen. Die europäische Stadt der Zukunft ist qualitätsorientiert und nicht mehr von quantitativen Zwängen abhängig.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ist auch die Erreichung der Ziele des Bundesumweltministeriums aus dem 1998 erschienenen umweltpolitischen Schwerpunktprogramm (Entwurf):

 

Schutz der Erdatmosphäre
  • Senkung der CO2-Emissionen um 25 % bis 2005
  • Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich um 25 % bis 2005
  • Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr um 5 % bis 2005
  • Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auf 10 % und am Primärenergieverbrauch auf 4 % bis 2010; langfristig (2050) Erhöhung auf 50 % am Primärenergieverbrauch
  • Schutz des Naturhaushaltes
    • Sicherung von 10-15 % der nicht besiedelten Fläche als ökologische Vorrangflächen zum Aufbau eines Biotopverbundsystems bis 2020
  • Entkopplung der Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr vom Wirtschaftswachstum
  • Reduzierung der Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30 ha pro Tag bis 2020
  • Trendwende bei der Gefährdung der wildlebenden heimischen Tier- und Pflanzenarten
  • Erhöhung des Anteils des ökologischen Landbaus von 1,9 % auf 5-10 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2010
  • Verringerung des Stickstoffüberschusses in der Landwirtschaft auf 50 kg je ha und Jahr
  • anthropogen weitgehend unbelastetes Grundwasser
  • weitere drastische Reduzierung der Emissionen von Schwefeldioxid (um rund 90 %) sowie von Stickstoffoxid und Ammoniak (um jeweils knapp 60 %) bis 2010
  • Ressourcenschonung
    • Erhöhung der Rohstoffproduktivität auf das Zweieinhalbfache bis 2020
  • Verdoppelung der Energieproduktivität bis 2020
  • Erhöhung der Abfallverwertungsquote von 25 % auf 40 % bis 2010
  • Verminderung der aus Siedlungsabfällen stammenden Deponierungsmengen auf 10 % bis 2005
  • Verminderung der aus Sonderabfällen stammenden Deponierungsmengen auf 80 % bis 2000
  • Schutz der menschlichen Gesundheit
    • dauerhafte Absenkung der Lärmbelastung auf Werte von 65 dB(A) oder weniger
  • Schutz der menschlichen Gesundheit vor hormonartig wirkenden Stoffen
  • Reduzierung der Emissionen von kanzerogenen Luftschadstoffen und von Ultrafeinstäuben
  • Reduzierung der Emissionen von Ozonvorläufersubstanzen um 70-80 % bis 2010
  • Umweltschonende Mobilität
    • Entkopplung der Verkehrsentwicklung von der wirtschaftlichen Entwicklung
  • Reduzierung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr um 5 % bis 2005
  • Reduzierung der Emissionen von Ozonvorläufersubstanzen (um 70-80 % bis 2010) sowie von kanzerogenen Luftschadstoffen und Ultrafeinstäuben (u.a. Benzol und Russpartikel um 75 % bis 2010)
  • Reduzierung des Durchschnittsverbrauchs von Pkw und Kombi um 25 % bis 2005 bzw. 33 % bis 2010
  • Verminderung des Verkehrslärms auf Werte von 65 dB(A) oder weniger
  • Reduzierung der verkehrsbedingten Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes durch Minimierung der Flächeninanspruchnahme und der Zerschneidungseffekte
  •  


    Interessante Links:

     

    e-mail   f.schroeter@tu-bs.de